Dank der bisherigen Nachfrage nach den Beratungsterminen haben wir uns entschlossen Termine im VG-Rathaus , Am Bahnhof 5, Deidesheim anzubieten. Einmal monatlich, jeweils an einem Donnerstagnachmittag findet die Erstberatung von 14 – 18 Uhr statt. Sie möchten die Möglichkeit zur Beratung in Anspruch nehmen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Die Anmeldung zu den Terminen erfolgt am besten online unter natuerlich@vg-deidesheim.rlp.de oder telefonisch unter 06326-977133.
Die Daten, an denen die Beratung stattfindet, teilen wir rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage VG Deidesheim https://www.vg-deidesheim.de mit. Sie haben dann die Möglichkeit zwischen vier Terminen zwischen 14 und 18 Uhr, jeweils zur vollen Stunde, an diesem Tag zu wählen.
Die Beratung bezieht sich auf Wohngebäude. In einem einstündigen Termin werden grundlegende Infos zur energetischen Sanierung, Heizungstausch, Fördermitteln etc. im Sinne einer Erstberatung vermittelt. Bringen Sie bitte zu dem Termin Unterlagen zu Ihrem Gebäude mit. Baupläne, Energiekostenabrechnungen, Fotos, Infos zu Ihrer Heizung, ggfls. auch zu bestehenden Solarthermie – oder PV-Anlagen etc. helfen, dem Energieberater, sich ein genaueres Bild zu machen.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer an. Sollte die Adresse des Gebäudes, für das Sie die Beratung wünschen, von Ihrer Wohnadresse abweichen, benötigen wir auch diese Anschrift. Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung mit Angaben zu Datum und Uhrzeit. Sollten an einem Tag alle Termine ausgebucht sein, wird eine Nachrückerliste angelegt, die am nächsten Beratungstag abgearbeitet wird. Sollten Sie an dem Ihnen zugeteilten Termin verhindert sein bitten wir um eine kurze Information.
Hinweis: Sollten Sie genauer in die Details gehen oder einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen wollen, sind weitere Untersuchungen seitens eines Energieberaters erforderlich, die in diesem Rahmen nicht geleistet werden können. Hierfür müssten Sie einen Fachmann mit den gewünschten Leistungen beauftragen. Für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude bzw. von Gebäuden, die in einer der Denkmalzonen liegen gilt: Sie erhalten nur eine Erstberatung. Im Falle eines weitergehenden Beratungsbedarfs kann eine Weiterbearbeitung nur durch Energieberater erfolgen, die eine entsprechende Zusatzqualifikation haben. Diesen müssen Sie auf Ihre Kosten beauftragen.